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Der Bildungspass ist bis zu 3 Jahre nach der letzten absolvierten Grundschulung bzw. Periodischen Weiterbildung gültig. In Ausnahmefällen gilt eine zusätzliche Toleranzfrist von 4 Monaten. 

Bei Fragen zum Bildungspass wenden Sie sich bitte direkt an die ausstellende Behörde. In Wien ist das:

Landesinnung Wien der Fahrzeugtechnik
Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Wien
Straße der Wiener Wirtschaft 1
1020  Wien
T: + 43 1 514 50 - 2607
E: [email protected]
W: https://www.wko.at/wien/fahrzeugtechnik

Alle weiteren Landesinnungen:

https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/fahrzeugtechnik/landesinnungen-fahrzeugtechnik#heading

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